Black Building Test mit Wirk-Prinzip-Prüfung

Das übergeordnete Ziel, welches mit einem Black-Building-Test verbunden ist, liegt in der Kenntnis über den Status der Gebäudefunktionalität. Hierzu wird aufgeteilt in den Bereich der „bauordnungsrechtlichen Sicherheitsfunktionen“, sowie der normalen Nutzfunktionen oder auch als nutzerspezifische Anlagen für die Erhaltung des sicheren Betriebszustandes bezeichnet. 

In bauordnungsrechtliche Sicherheitsfunktionen sind alle Geräte und Anlagen integriert, welche für die Aufrechterhaltung der Sicherheit eines Gebäudes dienen. Hierunter zählen beispielsweise: „Brandmeldeanlagen“, „Alarmierungsanlagen“, „Feuerlöschanlagen“, Druckerhöhungsanlagen für Feuerlöschanlagen“, „Anlagen zur Rauchfreihaltung, Ableitung“, „Sicherheitsbeleuchtung“ und „Aufzugsanlagen“.

Zu den Nutzerspezifischen Anlagen zur Gebäudebetriebserhaltung zählt gerade in einem Krankenhaus die Patientenversorgung. Hier ordnen sich der OP-Betrieb, Funktionsbereich, Labore und Behandlungs- sowie Bettenräume an. In Rechenzentren beschreibt dies die Datensicherheit sowie maximale Verfügbarkeit der Ressourcen.

Der Black-Building-Test als Vollprobetest ist in der VDI 6010 Blatt 3 geregelt und beschreibt einen gewerkeübergreifenden Funktionalitätsnachweis für sicherheitsrelevante Anlagen oder auch Anlagen mit hohem Verfügbarkeitsanspruch und benutzerspezifische Anforderungen.

Zielvorgabe des Testes ist demnach die Aufrechterhaltung des Betriebszustandes sowie der sicherheitsrelevanten baurechtlichen Anlagen. Die Schutzzielerreichung etabliert sich daher von essentieller Bedeutung. Als Schutzziel wird die Wirksamkeit von Brandmelde- und Löschtechnischen Anlagen sowie alle Anlagen und Einrichtungen, welche für die Rettung von Personen, ebenso als Selbstrettung eingesetzt werden definiert. 

Bei der Wirk-Prinzip-Prüfung liegt die Bedeutung darin, die Funktion der technischen- und sicherheitstechnischen Anlagen im Normalbetrieb – im ungestörten Betrieb sowie deren bestimmungs-gemäßen Zusammenwirken während eines Störfalls oder auch eines Notfalls zu ermitteln.

Dabei kommt es darauf an, dass alle sicherheitsrelevanten und betriebswesentlichen Anlagen des Betreibers im Verbund korrekt funktionieren. 

Da die Komplexität der technischen Anlagen und Einrichtungen fortwährend wachsen, müssen auch die entsprechenden Schnittstellen in die Prüfung zur Sicherstellung der Funktionalität im Störfall / Notfall Integration erfahren.

Ableitend diverser Landesprüfverordnung (Achtung, hier gelten teils differente Richtlinien) sind diese Prüfungen in vielen Bundesländern gleichzusetzen von wiederkehrenden Prüfungen gemäß Baurecht.

 

Literaturverzeichnis

VDI 6010 Blatt 3 - 2020-05

 

Grafik ist mittels Microsoft Word erstellt